Suche starten
 

HomeParentMagazinParentClassic CarsParentBei Oldie-Zulassung zählen Alter und Zustand
Neben ihrem individuellen Wert besitzen Oldtimer in der Regel auch einen individuellen Zustand. Aber der Erhaltungszustand eines solchen Fahrzeugs ist nicht alles.

Wichtige Nachrüstteile sind ebenso wichtig. Klarheit verschafft nur ein Oldtimergutachten beispielsweise von Experten der Gesellschaft für Technische Überwachung (GTÜ); es gibt Auskunft über den Originalzustand des Fahrzeugs.

Um sein Wunschfahrzeug in den Verkehr zu bringen, kann man sich eines Oldtimerkennzeichens (H-Zulassung) bedienen oder aber das rote Dauerkennzeichen (07er-Zulassung), das Saisonkennzeichen oder die reguläre Zulassung wählen.
Anzeige

Für die Erstellung eines Oldtimergutachtens gelten die gesetzlichen Regelungen nach § 23 StVZO. Seit März 2007 gibt der Gesetzgeber ein einheitliches Mindestalter für diese Fahrzeuge vor. So müssen sie vor mehr als 30 Jahren erstmals am Straßenverkehr teilgenommen haben (Datum der Erstzulassung). Außerdem müssen die „Oldies“ weitgehend dem Originalzustand entsprechen (§ 2 Nr. 22 FZV), sich in einem guten Erhaltungszustand befinden sowie der Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes dienen.

Sogenannten Bestandsschutz genießen Fahrzeuge, denen vor dem 28. Februar 2007 ein rotes Dauerkennzeichen zugeteilt wurde. Damit gilt auch weiterhin die Einstufung als historisches Fahrzeug. Um für seinen Klassiker ein H-Kennzeichen oder eine 07er-Zulassung zu bekommen, ist ein Oldtimergutachten von einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfingenieur erforderlich.

Durch eine Hauptuntersuchunt (HU) wird zunächst der verkehrssichere Zustand des Fahrzeugs dokumentiert. Sind alle Anforderungen an Alter und Erhaltungszustand erfüllt, steht einem entsprechenden Gutachten nichts im Wege. Liegt keine gültige Betriebserlaubnis vor, wird zunächst geprüft, ob das Fahrzeug generell den StVZO-Vorschriften („Betriebserlaubnis für Einzelfahrzeuge“) entspricht. Es gelten die zum Zeitpunkt der Erstzulassung gültigen Anforderungen. GTÜ-Sachverständige nutzen dabei die Expertendatenbank ihres Oldtimerservices.

Sind alle für das Fahrzeug notwendigen Nachrüstungen wie beispielsweise Warnblinkanlage, Diebstahlsicherung und Geschwindigkeitsmesser vorhanden, steht dem Gutachten für das gute Stück nichts mehr im Wege.

(ar/sr)
artikel%20weiterempfehlen

  Jetzt kommentieren

  Jetzt Userbilder zum Thema hochladen
Quicklinks

User Login
Benutzername
Passwort

eingeloggt bleiben

Sportwagen-Datenbank Lexikon
Hersteller
Debüt
Modell
Sportwagen anzeigen | Auto anzeigen
Ginetta G4 Series II
Ginetta G4 Series II im Sportwagen - Lexikon - Datenbank

Ferrari Vermietung, Ferrari mieten und selber fahren
Detroit 2010 Girls in der autogericke.de Bildershow
Detroit 2010 Girls
Detroit 2010 Girls in der autogericke.de Bildershow

Topten
Höchstgeschwindigkeit
1.SSC Ultimate Aero TT
2.Bugatti EB 16.4 Veyron
3.Lotec Sirius
 
Weitere Werte...

Newsletter
Name
E-Mail
Newsletter Abonnieren





Anzeige





Sportwagen Datenbank Automarkt F1Total.com - Formel 1